Lesestoff

tingey injury law firm

Allgemeiner Einkommensbericht
des Rechnungshofes 

Der Rechnungshof übermittelt gemäß Art. 1 § 8 Abs. 4 des Bezügebegrenzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 64/1997, den Einkommensbereicht jedes zweite Jahr dem Natonialrat, dem Bundesrat und den Landtagen. Er umfasst Informationen über die durchschnittlichen Einkommen der gesamten Bevölkerung getrennt nach
Branchen, Berufsgruppen und Funktionen der letzten zwei Jahre. 

Der Bericht des Rechnungshofes ist über die Website des Rechnungshofes verfügbar und für jede/n einsehbar:

Einkommensbericht 2020/1 

Einkommensbericht 2018

 

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EQUALITA
das Gütesiegel und die Auszeichnung für österreichische Unternehmen

Am 6. März 2020 präsentierten die Ministerinnen Margarete Schramböck (Digitalisierung und Wirtschaftsstandort) und Susanne Raab (Frauen und Integration) das neue Gütesiegel für Unternehmen. 

EQUALITA, was steckt dahinter?

Die Wortbildmarke soll für Equal Pay, Qualität und auch A für Austria stehen. Die Ankündigung, dass ein derartiges Siegel kommen wird, war schon im Regierungsprogramm festgeschrieben. 

 

Ein Kriterienkatalog von 10 Punkten soll Basis für die Auszeichnung der Unternehmen sein, drei davon wurden in der Pressekonferenz genannt:

  • die Frauen innerbetrieblich fördern,
  • die für Geschlechtergerechtigkeit innerhalb des Betriebes sorgen
    (also auch Equal Pay)
  • die Frauenkarrieren fördern und sichtbar machen und damit sowohl im eigenen Unternehmen als auch darüber hinaus die berufliche Gleichstellung beider Geschlechter unterstützen

https://www.bmdw.gv.at/Themen/Wirtschaftsstandort-Oesterreich/equalitA.html

Ob sich bereits Betriebe für das Siegel angemeldet haben oder ob es schon verliehen wurde, wissen wir bis dato noch nicht (Stand 15.1.2021), es ist angefragt

 

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Die GLEICHBEHANDLUNGSANWALTSCHAFT

Seit 2004 besteht eine zweijährliche Berichtspflicht der zuständigen Bundesministerien über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes. Der gemeinsame Bericht gemäß § 24 GBK/GAW-Gesetz für die Jahre 2018 und 2019, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen und Integration und der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, enthält:

  • Teil I
    Gleichbehandlungskommission, Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend und Beiträge der Interessenvertretungen
  • Teil II
    Anwaltschaft der Gleichbehandlung

Bei der Plenardiskussion am 20.1.2021 wurden Details des aktuellen Berichts der Gleichbehandlungsanwaltschaft im Nationalrat diskutiert. 2/3 aller Fälle, die gemeldet wurden, stammen von Frauen. Über 70 % davon betreffen Diskriminierung am Arbeitsplatz: sexuelle Belästigung, ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern, Diskriminierung von schwangeren Frauen und die Altersdiskriminierung von Mitarbeiter*innen sind die vorrangigen Themen.

 

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PRAXISFÄLLE der GLEICHBEHANDLUNGSANWALTSCHAFT

Arbeitgeber werden mitunter kreativ, wenn es um die unterschiedliche (nicht gerechtfertigte) Bezahlung von Frauen und Männern geht. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft dokumentiert diese Fälle und veröffentlicht Analysen dazu. Prädikat #lesenswert

Fall des Monats Oktober 2020: 
Gender Pay Gap durch Betriebsvereinbarung?
Kurze Fallbeschreibung: Ein Wellnessunternehmen legt ein Gehaltsschema fest, das die von Männern durchgeführten Tätigkeiten deutlich höher entlohnt, als jene der weiblichen Mitarbeiterinnen. 
Hier die Analyse dazu.

Fall des Monats Mai 2019:
Same – but different…
Kurze Fallbeschreibung: Die Assistentin des Vorstands in einem Unternehmen der Lebensmittelbrache entdeckt, dass ihr männlicher Vorgänger doppelt soviel verdiente, obwohl sie über mehr Qualifikation und Berufserfahrung verfügt.
Hier die Analyse dazu.

Fall des Monats März 2019:
Equal Pay oder die Geschichte von Hase und Igel
Kurze Fallbeschreibung: Eine Diplom-Ingenieurin arbeitet im technischen Bereich in leitender Position, zeitweise übernimmt sie sogar zwei Positionen gleichzeitig. Männliche Kollegen bekommen in der gleichen Zeit wesentlich schneller höhere Gehälter als sie.
Hier die Analyse dazu.

 

„Geduld ist eine gute Eigenschaft. Aber nicht, wenn es um die Beseitigung von Missständen geht.“

Margaret Thatcher

Links & Tools

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BEWERTE DEINEN ARBEITGEBER:
DEINE MEINUNG ZÄHLT

 

Kanunu bietet die Möglichkeit, Arbeitgeber hinsichtlich verschiedener Kriterien zu bewerten, denn wer weiß es besser, als die eigenen Mitarbeiter*innen. 

Deine Meinung ist gefragt – und zählt.

Bewertungskriterien sind (natürlich) die GLEICHBERECHTIGUNG, DIVERSITÄT und die ENTLOHNUNG, auch Arbeitsbedingungen, Umwelt- und Sozialbewusstsein, Sicherheit am Arbeitsplatz, Kommunikation, Atmosphäre und vieles mehr.

Hier geht’s zum Online-Fragebogen.

 

Omid Armin

Gehaltsrechner, eine Initiative des Frauenministeriums
https://www.gehaltsrechner.gv.at/

Brutto-Netto-Rechner
https://bruttonetto.arbeiterkammer.at/#new_tab

Verdienst du, was du verdienst?
Gehaltsvergleich berechnen auf Basis der Zahlen der Statistik Austria
https://www.karriere.at/gehalt/